Schulvorsteher

Die Schulleiterin der École Française Internationale de Berne, Frau Nathalie HABLAINVILLE, hat die Schule im August 2021 übernommen.

Ihre von der AEFE festgelegte Amtszeit beträgt drei, vier oder fünf Jahre. Sie ist für das gesamte Personal, den pädagogischen Betrieb, die Sicherheit und die Verwaltung der Einrichtung verantwortlich. Sie ist ihren Vorgesetzten gegenüber rechenschaftspflichtig, der Conseillère de Coopération et d’Action Culturelle auprès de l’Ambassade de France en Suisse auf der einen und der AEFE auf der anderen Seite.

Sie vertritt die Einrichtung bei den verschiedenen lokalen Behörden.

Die finanzielle Seite der Einrichtung obliegt dem Verwalter sowie dem Verwaltungsausschuss

 

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Der Verwaltungsausschuss, dessen Mitglieder Eltern sind, die in der Generalversammlung gewählt werden, ist für den reibungslosen Betrieb und die Finanzen der Einrichtung verantwortlich, die täglich von einem Verwalter verwaltet werden.

Gewählte Mitglieder des Verwaltungsausschusses (Hauptversammlung vom 10. Dezember 2020) :

Vorname und Nachname | Funktion | E-Mail

Isabelle WIENAND | Vorsitzende| isabelle.wienand@efib.ch

Danny REITAMO | Vizepräsidentin | danny.reitamo@efib.ch

Nicole PORZ | Schatzmeisterin | nicole.porz@efib.ch

Vincent BARRO | Mitglied | vincent.barro@efib.ch

Nadège HOFMANN | Mitglied | nadege.hofmann@efib.ch (Mitglied gewählt am 19.03.2021)

Der Schulrat (Conseil d’établissement, CE) ist ein dreigliedriges Gremium, das sich in gleicher Anzahl aus rechtmäßigen Mitgliedern, die die Schulverwaltung vertreten, Vertretern des Schulpersonals und Vertretern der Eltern und Schüler zusammensetzt.

Der ER ist das Hauptorgan, das die organisatorischen, pädagogischen und erzieherischen Fragen unserer Schule regelt.

Er verabschiedet das Schulprojekt / Schulprojekt, die Hausordnung, den Stundenplan und den Schulkalender.

Er gibt seine Meinung ab und macht Vorschläge zur Arbeitsweise der Einrichtung und zu allen Fragen, die das Leben der Schule betreffen: Aufnahme und Betreuung von Schülern mit Behinderungen, Schulverpflegung, Schulhygiene, Sicherheit der Kinder etc.

Die Protokolle der Schulräte können im Elternbereich eingesehen werden.

Die Wahlen der Elternvertreter im Schulrat finden im Oktober statt.

Wurden am 8. Oktober 2021 für das Jahr 2021-2022 gewählt:

 

Vorname und Nachname | Vertretene Stufe | E-Mail

Mme Yvonne HELBLE | Kindergarten |

Mme Francesca CORTI| Grundschule| corti.f@gmail.com

Mme Cherifa CHAÏRAT CHANDOUL | Kollegium | cherifachairat82@gmail.com

 

Mitglieder mit beratender Funktion (ohne Stimmrecht) :

Der französische Konsul oder sein Vertreter,
Die Vertreter der Versammlung der Franzosen im Ausland oder ihre Vertreter, die auf Vorschlag der gewählten Vertreter vom französischen Botschafter ernannt werden,
Zwei lokale Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer Kompetenz im sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich auf Vorschlag des Schulleiters ausgewählt werden,
Der Vorsitzende der Vereinigung der ehemaligen Schüler oder sein Vertreter,
Zwei Vertreter des Verwaltungsausschusses,
Der zuständige Inspektor des Bildungsministeriums.

Im Collège tritt der Klassenrat unter dem Vorsitz des Schulleiters oder seines Vertreters mindestens drei Mal im Jahr zusammen. Er prüft pädagogische Fragen, die das Leben der Klasse betreffen, insbesondere die Modalitäten für die Organisation der persönlichen Arbeit der Schüler und entscheidet über den Einzelfall jedes Schülers.

Der Klassenrat setzt sich aus den Lehrern der Klasse, dem Schülervertreter und dem Elternvertreter zusammen.

Einige ergänzende Regeln/Prinzipien:

  • Bei besonderen Problemen in einem Fach sollte die Angelegenheit nach Möglichkeit außerhalb des Klassenrats durch ein Treffen mit dem betreffenden Lehrer geklärt werden.
  • Die Sitzungen des Klassenrats sind nicht öffentlich.
  • Die Mitglieder des Klassenrats sind verpflichtet, alle Diskussionen, Gespräche und persönlichen/individuellen Informationen, die während der Sitzung besprochen werden, vertraulich zu behandeln und sich zurückzuhalten.
  • Die anwesenden Eltern vertreten natürlich ihre Altersgenossen und nicht nur ihre eigenen Kinder. Sie sollten es daher vermeiden, bei der Erörterung der individuellen Situation ihres Kindes aufdringlich zu intervenieren.

Modalitäten für den Ablauf der Klassenratssitzungen :

  • Der Schulleiter (oder sein Vertreter) führt den Vorsitz im Klassenrat, der vom Klassenlehrer geleitet wird.
  • Der Klassenrat befasst sich mit pädagogischen Fragen, die das Leben der Klasse betreffen, insbesondere mit der Art und Weise, wie die Schüler ihre persönliche Arbeit organisieren.
  • Er prüft den Verlauf der Schulzeit jedes einzelnen Schülers, um ihn bei seiner Arbeit und seiner Studienwahl besser leiten zu können.
  • Der Klassenlehrer spricht über sein Fach und kann eine kurze Zusammenfassung auf der Grundlage der eventuell bei den Kollegen eingeholten Beurteilungen geben.
    “Tour de table”: Jeder Lehrer berichtet über die Funktionsweise der Klasse in seinem Fach.
  • Der Elternteil und der Schülervertreter präsentieren die Zusammenfassung der Fragen, die sie eventuell bei ihren Kollegen gesammelt haben (Fragebogen, gemeinsame Vorbereitung des CC, …); eventuelle Fragen/Antworten.
  • Individuelle Bilanz (“Cas par cas”).
  • Die Klassenlehrer/innen schlagen für jeden Schüler/jede Schülerin der Klasse eine zusammenfassende Bemerkung/Beurteilung vor, die auf dem Zeugnis vermerkt wird. Diese Bemerkung kann gegebenenfalls geändert oder umformuliert werden.
  • Die Schüler- und Elternvertreter sind während der gesamten Klassenkonferenz anwesend und können das Wort ergreifen.
  • Die Ergebnisse der Schüler werden per Videoprojektion präsentiert.

Sanktionen “Verwarnung” für die Arbeit und/oder das Verhalten der Schülerinnen und Schüler:

  • Das Rundschreiben Nr. 2000-105 vom 11.07.2000 über die Organisation der Disziplinarverfahren in den Collèges und Lycées besagt: “Abgesehen vom endgültigen Ausschluss wird jede Sanktion nach einem Jahr automatisch aus der Verwaltungsakte des Schülers gelöscht.” Verwarnungen, die mangelnde Arbeitsleistung und/oder das Verhalten bestimmter Schüler sanktionieren, dürfen daher nicht im Schulzeugnis erscheinen. Andererseits kann eine solche Sanktion durchaus von der Klassenkonferenz vorgeschlagen werden. In diesem Fall erhält die Familie eine schriftliche Benachrichtigung über diese Strafe und wird zu einem Gespräch mit dem Klassenlehrer und/oder dem Schulleiter eingeladen.

Orientierung

  • Klassenrat des zweiten Trimesters (März): In der Orientierungsstufe, der 3ème, gibt der Klassenrat des zweiten Trimesters eine Stellungnahme zu den vorläufigen Wünschen ab, die von den Schülern und Familien geäußert wurden. Diese Stellungnahme soll gegebenenfalls die Einleitung einer Dialogphase ermöglichen und vor allem darauf abzielen, die Schüler gegebenenfalls zu einer Reaktion zu bewegen, denn es ist noch Zeit dafür.
  • Klassenrat des dritten Quartals (Juni) – Orientierungsentscheidung und Stellungnahme des Klassenrats. Zur Erinnerung: Die Entscheidung über die Orientierung (3. Klasse) oder die Versetzung in die nächsthöhere Klasse wird vom Schulleiter nach Stellungnahme des Klassenrats getroffen. Bei Uneinigkeit kann die Familie gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

 

Zur Erinnerung: Die Entscheidung über die Orientierung (3. Klasse) oder die Versetzung in die nächsthöhere Klasse wird vom Schulleiter nach Stellungnahme des Klassenrats getroffen. Bei Uneinigkeit kann die Familie gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Der Conseil de la vie collégienne (CVC) ist eine Instanz, die die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler am Leben ihrer Schule fördert. Hier finden Austäusche statt, die darauf abzielen, die Funktionsweise der Schule und die Lebensbedingungen der Schüler zu verbessern.

Wenn der Schulrat zusammenkommt, kann er Vorschläge zu den folgenden Themen machen:

  • Organisation des Schulbesuchs und der Schulzeiten
  • Ausarbeitung des Schulprojekts und der Hausordnung.
  • Ausstattung, Verpflegung
  • Organisation der persönlichen Arbeit und Betreuung der Schüler
  • Sprachlicher und kultureller Austausch
  • Wohlbefinden der Schüler, Schulklima und Förderung partizipativer Praktiken
  • Umsetzung des Parcours der künstlerischen und kulturellen Bildung, des Parcours der Bürger, des Parcours „der Zukunft“ und des Parcours der Gesundheitserziehung.

Der Schulrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Schulleiter
  • Schülervertreter: Unser Schulrat setzt sich aus den Schülern, den Klassenvertretern, der CM2 bis zur 3ème  zusammen.
  • 1 Vertreter des Lehrpersonals
  • Mindestens 1 Vertreter des Personals der Einrichtung.
  • Mindestens 1 Vertreter der Eltern der Schüler.

Der Schulleiter führt den Vorsitz.

Im Collège hat jede Klasse einen Klassendelegierten. Er wird von den Schülern seiner Klasse zu Beginn des Schuljahres gewählt und sein Mandat dauert das ganze Schuljahr. Er kann jedoch suspendiert werden, wenn er sich nicht seiner Rolle entsprechend verhält.

Der Delegierte ist das Sprachrohr aller Schüler gegenüber den Lehrern und anderen Erwachsenen der Schule.

  • Im Rahmen der Klasse bemüht sich der Delegierte um den Zusammenhalt dieser Gemeinschaft und trägt dazu bei, sie im eigentlichen schulischen Bereich und in den Beziehungen nach außen mit Leben zu erfüllen.
  • Er vertritt seine Mitschüler und ist, da er ihnen gegenüber verantwortlich ist, für die Beziehungen der Schüler zu den anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zuständig. Er ist insbesondere der Vermittler zwischen den Lehrern, der Schulleitung und den Schülern.
  • Er verpflichtet sich, an den verschiedenen offiziellen Instanzen der Einrichtung teilzunehmen, wie dem Delegiertenrat, dem Klassenrat und dem Schulrat (Schüler der 3. Klasse), sowie an den verschiedenen Versammlungen und geplanten Fortbildungen.

Ob Ihre Kinder gerade erst mit dem Kindergarten beginnen oder ihre Schullaufbahn an der EFIB fortsetzen, es gibt viele gute Gründe, warum Sie sich in der Schule engagieren sollten. Indem Sie dem Verwaltungsausschuss oder dem Schulrat beitreten oder sich punktuell an Veranstaltungen oder Aktivitäten beteiligen (Schulausflüge, Elternvereinigung, Schwimmbad …), zeigen Sie Ihren Kindern, dass Sie sich für ihre Bildung interessieren.

Ehrenamtlich tätige Eltern sind eine wichtige Ressource und eine unterstützende Basis für die Schulgemeinschaft und zeigen den Kindern, wie wichtig es ist, sich an einer Gemeinschaft zu beteiligen. Ihr Engagement kommt nicht nur der Schule zugute, sondern auch Ihnen. Durch die regelmäßige Interaktion mit Lehrern, Verwaltungsmitarbeitern und anderen Eltern werden Sie gut über die täglichen Aktivitäten Ihres Kindes informiert und bauen Ihr Netzwerk aus!