Der Schularzt kommt dreimal während der Schulzeit des Kindes zum Einsatz, in der GS, CM1 und 4ème. Jedes Jahr werden die Eltern der betroffenen Kinder rechtzeitig von der Schulleitung informiert. Der Schularzt führt eine Untersuchung über die allgemeine Entwicklung des Kindes durch. Auf Wunsch der Familien kann der Schularzt auch einen Bericht des Hausarztes des Kindes einholen. Er wendet auch die Impfrichtlinien des Bundesamts für Gesundheit an. Darüber hinaus steht er im Falle einer Epidemie in direktem Kontakt mit der Schule. Dieser Dienst wird von der Schule finanziert.
Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung ist für alle Kinder im obligatorischen Schulalter (Mittelstufe) obligatorisch und muss einmal pro Jahr durchgeführt werden. Der zahnärztliche Dienst der Stadt Bern organisiert diese Untersuchung und wendet sich direkt an Familien mit Wohnsitz in der Stadt Bern. Familien, die nicht in der Stadt Bern gemeldet sind, müssen sich an die zuständigen Dienste ihrer Gemeinde wenden, um zu erfahren, wie sie die Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen können.
Eine schulische Logopädin arbeitet mit dem EFIB zusammen. Sie nimmt an Sitzungen mit der Schulleitung und/oder den Lehrern sowie an pädagogischen Teams teil, die sich mit Schülern befassen, die an sie überwiesen werden. Dieser Dienst wird von der Schule finanziert.
Sie bietet den betroffenen Schülern Beurteilungen an. Die Kosten für diese Beurteilungen (nach einem Gespräch mit der Familie) werden von den Eltern getragen. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Unterstützung gewährt werden. Die Abklärungen finden in der logopädischen Praxis in Bern statt.
Eine Schulpsychologin arbeitet mit der EFIB zusammen.
Sie nimmt an Besprechungen mit dem Schulleiter und/oder den Lehrern sowie an pädagogischen Teams teil, die sich mit Schülern befassen, die an sie verwiesen werden.
Falls eine Beobachtung im Unterricht oder eine eingehende Untersuchung eines Kindes erforderlich ist, werden die Eltern informiert. Die Kosten für diesen Einsatz werden von den Eltern getragen. Die Unterstützung kann unter bestimmten Bedingungen gewährt werden.
Mit dem erklärten pädagogischen Ziel des Erfolgs aller Schüler und einer angepassten Schulbildung ermöglicht die integrative Schule eine bessere Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse aller Schüler, insbesondere derjenigen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Die herunterladbare Broschüre bietet eine Zusammenfassung nützlicher Informationen über die Aufnahme und Unterstützung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in französischen Bildungseinrichtungen im Ausland, wobei die integrative Beschulung ein Grundsatz ist, für dessen Einhaltung sich die Agentur einsetzt:
Mehrere ministerielle Rundschreiben erinnern uns an die Bedingungen, unter denen Medikamente in der Schule eingenommen werden können. Das Projekt “Individuelles Willkommen (PAI to be downloaded here) zielt darauf ab, die Aufnahme des betreffenden Kindes ( ) zu erleichtern, ersetzt aber nicht die Verantwortung der Eltern.
Im Falle einer gutartigen und vorübergehenden Krankheit ist die Einnahme von Medikamenten (einschließlich homöopathischer Mittel) in der Schule nicht gestattet. Wenn das Kind immer noch krank ist, muss es den Texten zufolge zu Hause bleiben. Wenn es sich um eine leichte Krankheit handelt, kann das Kind seine Medikamente zu Hause einnehmen, vor und nach der Schule. Jedes kranke Kind wird in seine Familie zurückgebracht.
Um die Qualität der Beziehungen zur Familie zu fördern, muss die in der Anmeldeakte enthaltene Krankenakte zu Beginn des Schuljahres sorgfältig ausgefüllt werden. Jede Veränderung des Gesundheitszustands des Kindes muss der Schulleitung unverzüglich mitgeteilt werden.
Im Falle einer ansteckenden Krankheit müssen die Eltern die Schulleitung unverzüglich informieren. Es können Ausschluss- und Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Ein Schüler wird nach einer ansteckenden Krankheit nicht wieder in die Schule aufgenommen, es sei denn, er legt bei seiner Rückkehr eine Bescheinigung vor, dass er nicht ansteckend ist.
Im Falle einer außergewöhnlichen Gesundheitssituation kann die Schulleitung besondere Präventivmaßnahmen ergreifen.
Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit muss das Kind sofort den verantwortlichen Erwachsenen benachrichtigen. Falls erforderlich, sollten die Mitschüler dies für das Kind tun. Die Schule verfügt über einen Erste-Hilfe-Kasten für offensichtlich nicht schwerwiegende Fälle. Im Falle eines Unfalls, der eine dringende Intervention erfordert, ruft die Schule den Notfalldienst der Stadt Bern an.
Bei Fieber benachrichtigen wir die Eltern, die ihr Kind abholen müssen.