Die Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung gilt für die Schüler, das Personal und die Benutzer der Schule.

Sie dient dazu, die allgemeinen Grundsätze der Einrichtung festzulegen, die bestmöglichen Arbeits- und Sicherheitsbedingungen für alle zu gewährleisten, den Sinn für individuelle und kollektive Verantwortung zu wecken und den Bildungsauftrag der Schule zu erleichtern und zu fördern.

Hier finden Sie die vom Verwaltungsrat / Schulrat am 25. Juni 2018 beschlossene interne Schulordnung mit dem vom Verwaltungsrat / Schulrat am 15. April 2019 beschlossenen Anhang 4

Die Schule hat zwei Versicherungspolicen abgeschlossen, wie sie auch in anderen Schulen der Stadt üblich sind:

  • Jedes Kind, das in der Schweiz wohnt, ist im Prinzip durch eine Pflichtversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Die Schule hat jedoch eine Versicherung abgeschlossen, um die Kosten für eventuelle Unfälle während der Schulzeit zu decken, falls es Lücken in der privaten Unfallversicherung gibt, die für solche Situationen aufkommen soll.
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Risiken ab, für die die Schule oder ihr Personal haftbar gemacht werden können. Sie deckt nicht die Haftung von Schülern gegenüber anderen Schülern oder Lehrern ab. Aus diesem Grund vergewissert sich die Schule bei der Anmeldung eines Schülers, dass die Familie eine Haftpflichtversicherung hat.